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   BVerwG, 30.08.2013 - 6 B 23.13, 6 PKH 5.13   

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https://dejure.org/2013,26040
BVerwG, 30.08.2013 - 6 B 23.13, 6 PKH 5.13 (https://dejure.org/2013,26040)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2013 - 6 B 23.13, 6 PKH 5.13 (https://dejure.org/2013,26040)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2013 - 6 B 23.13, 6 PKH 5.13 (https://dejure.org/2013,26040)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2013 - 6 B 23.13
    Die von der Klägerin als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, "ob auch bei der Beurteilung von Fehlern wissenschaftliche Meinungen als vertretbar einzuordnen sind, sobald sie von einer wissenschaftlichen Meinung fachlich vertreten werden" (Beschwerdebegründung S. 2), ist durch die Rechtsprechung bereits in der Weise beantwortet, dass es einem allgemeinem, aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Bewertungsgrundsatz bei berufsbezogenen Prüfungen entspricht, eine vertretbare und mit gewichtigen Gründen folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch zu bewerten (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2013 - 6 B 23.13
    Dass, wie die Klägerin meint (Beschwerdebegründung S. 4), das angefochtene Urteil im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerwG 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 = Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 5) beruht, wird von der Klägerin nicht in einer den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise vorgetragen und ist für den Senat in der Sache auch nicht erkennbar.
  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 7.96

    Antwort-Wahl-Verfahren - Ärztliche Prüfung - Gesicherte medizinische Erkenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2013 - 6 B 23.13
    Der Senat hat diese Maßgabe weiter präzisiert (Urteil vom 26. März 1997 - BVerwG 6 C 7.96 - BVerwGE 104, 203 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 378 S. 172 ff.).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 6 B 51.13

    Begründetheit einer Anhörungsrüge gegen einen abweisenden

    Die Klägerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) gegen den Beschluss des Senats vom 30. August 2013 (BVerwG 6 B 23.13, 6 PKH 5.13), mit dem der Senat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2013 (OVG 3 Bf 11/10) zurückgewiesen und zugleich ihren Antrag, ihr Prozesskostenhilfe zu bewilligen, abgelehnt hat.
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